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Steuerliche Termine über den Steuerkalender organisieren

Mit dem Steuerkalender unterstützen wir Sie dabei, dass Ihre Mandant:innen keine wichtigen Steuertermine mehr verpassen.

Verfasst von Markus G.

Sie erinnern jeden Monat Ihre Mandant:innen an die Umsatzsteuervoranmeldung per E-Mail? Oder bitten regelmäßig um eine rechtzeitige Fertigstellung der Buchhaltung?

Mit der Funktion Lexware Office-Steuerkalender gehört dies der Vergangenheit an. Die relevanten Termine erscheinen automatisch als Erinnerung - eine Woche vor Fälligkeit - im Bereich Aufgaben im Account Ihrer Mandant:innen.


Steuerkalender aktivieren

  1. Wählen Sie den gewünschten Mandanten bzw. die gewünschte Mandantin auf Ihrem Dashboard aus.
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  2. Wählen Sie den Menüpunkt Mandantenprofil und scrollen zum Steuerkalender.
    Hier können Sie alle relevanten Steuertermine einstellen und verwalten.
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👉 Damit die Funktion vollumfänglich genutzt werden kann, ist es erforderlich, dass alle steuerlichen Einstellungen im oberen Bereich des Mandantenprofils erfasst wurden.
​Wie kann ich die steuerlichen Einstellungen meiner Mandant:innen anpassen?


Besonderheiten bei der Terminberechnung

Feiertage & Wochenenden
Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird automatisch der nächste Werktag angezeigt.
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💡 Hinweis:
Bundeslandspezifische Feiertage (z. B. Mariä Himmelfahrt am 15. August) werden nicht berücksichtigt.


Steuerarten und Termineinstellungen im Überblick

  • Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA)

    • Bei Selbstbucher:innen:
      Die Fälligkeit der USt-VA ist jeweils am 10. des Monats bzw. des Quartals.
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    • Bei Buchungsmandant:innen:
      Hier haben Sie die Möglichkeit zu definieren, bis wann die Buchhaltung an Sie übergeben sein muss, damit Sie genügend Vorlaufzeit für eine rechtzeitige Abgabe der USt-VA haben.


      💡 Hinweis:
      Die Einstellung zur Dauerfristverlängerung finden Sie in den steuerlichen Einstellungen im oberen Bereich.
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  • Zusammenfassende Meldung (ZM)

    • In der Regel monatlich bis zum 25.

    • In Ausnahmefällen auch vierteljährlich (siehe Bundeszentralamt für Steuern)
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  • Einkommensteuervorauszahlung

    • Typische Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
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  • Gewerbesteuervorauszahlung

    • Typische Termine: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.


Das Ergebnis Ihrer Einstellungen

Alle eingestellten Termine werden Ihren Mandant:innen in deren Account automatisch im Dashboard unter Aufgaben angezeigt – so geht kein steuerlicher Termin mehr verloren.

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