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Fehlermeldung: Das Dateiformat entspricht nicht der Dateierweiterung

DATEV lehnt die Datei ab, weil ein Beleg eine Dateiendung hat, die nicht zum Dateiformat passt.

Verfasst von Markus G.

DATEV ist restriktiv, wenn Sie eine Datei übertragen, deren Inhalt nicht zur Dateiendung passt.

Beispiel: Sie übertragen eine Rechnung mit dem Namen RE012345.PDF.
DATEV untersucht den Inhalt der Datei und überprüft, ob es sich tatsächlich um eine PDF handelt. Weicht der Dateiinhalt vom typischen Aufbau von PDF-Dateien ab, dann wird die Datei aus Sicherheitsgründen von DATEV abgewiesen. Die Datei hat zwar die Endung PDF ist aber inhaltlich keine PDF.

DATEV ist hier strenger als Lexware Office, wir überprüfen ebenfalls beim Upload einer externen Rechnung, ob diese grundsätzlich OK ist; aber DATEV ist hier wesentlich restriktiver. Leider sind uns hier die Hände gebunden.

Was können Sie tun, wenn Sie diesen Fehler haben?

  • In der Regel erhält Ihre Mandant:in von einem Lieferanten eine Eingangsrechnung. Diese Rechnung lädt Ihre Mandant:in in Lexware Office hoch und bucht diese.

  • Beim Export nimmt Lexware Office diese hochgeladene Rechnung und überträgt sie an DATEV.

  • DATEV meldet dann den Fehler: "Das Dateiformat entspricht nicht der Dateierweiterung".

  • Aus Gründen des GOBD dürfen wir nicht einfach ein neues korrektes PDF erzeugen und übertragen, daher müssen Sie bzw. Ihre Mandant:in tätig werden. ​

Lassen Sie von Ihrer Mandant:in bei dem enstprechenden Lieferanten eine ordnungsgemäße Rechnung anfordern.

Hat dies deine Frage beantwortet?